Weshalb erhalte ich eine Rechnung trotz Kündigung?
Wenn du eine Rechnung erhalten hast, obwohl du deinen Vertrag bereits gekündigt hast, liegt das in den meisten Fällen an der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Diese Fristen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von MIKAS ISP geregelt und gelten verbindlich für alle Verträge über Hosting, Domains, Server oder Zusatzleistungen.
Kündigungsfristen laut AGB
Die Kündigung eines Hostingvertrags, Servers oder anderer Dienstleistungen ist grundsätzlich jederzeit möglich. Allerdings endet der Vertrag nicht sofort mit dem Eingang deiner Kündigung, sondern erst mit Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist.
Diese Frist beträgt in der Regel 30 Tage zum Vertragsende, kann jedoch je nach Produktart oder Vertragslaufzeit abweichen.
Beispiel: Wenn du deinen Vertrag am 10. Oktober 2025 kündigst, der Vertrag am 01.09.2024 abgeschlossen wurde läuft der Vertrag bis 01.09. 2026. Ausgenomen sind Verträge mit monatlicher Laufzeit, diese können immer bis Monatsende gekündigt werden.
Der Hintergrund: Während der verbleibenden Laufzeit steht dir die vereinbarte Leistung weiterhin vollständig zur Verfügung. Du kannst also deinen Webspace, deine E-Mail-Adressen oder Domains bis zum Vertragsende uneingeschränkt nutzen.
Automatische Rechnungsstellung trotz Kündigung
Das Abrechnungssystem erstellt Rechnungen automatisch auf Basis der gültigen Vertragslaufzeiten. Sobald deine Kündigung eingetragen wird, wird das Vertragsende im System gespeichert, aber die laufende Periode wird noch bis zum Ablaufdatum berechnet.
Dadurch kann es vorkommen, dass du nach deiner Kündigung noch eine oder mehrere Rechnungen erhältst – insbesondere dann, wenn die Kündigung mitten im Abrechnungszeitraum erfolgt ist.
Beispiel:
Wenn dein Hostingvertrag monatlich im Voraus abgerechnet wird und du am 15. eines Monats kündigst, ist die Rechnung für den laufenden Monat trotzdem fällig. Der Zugang bleibt bis zum Monatsende aktiv und der Vertrag wird erst danach beendet.
Besonderheiten bei Domains und SSL-Zertifikaten
Domain-Registrierungen und SSL-Zertifikate unterliegen besonderen Regelungen, da diese Dienstleistungen jährlich bei externen Registries oder Zertifizierungsstellen gebucht werden.
Eine Kündigung einer Domain oder eines SSL-Zertifikats kann daher erst zum Ende der bezahlten Laufzeit wirksam werden.
Beispiel: Wenn eine Domain im Jänner verlängert wurde, bleibt sie bis zum Ende des laufenden Registrierungsjahres aktiv, selbst wenn der Hostingvertrag früher endet. Eine anteilige Rückerstattung ist hier aus technischen Gründen nicht möglich.
Was tun, wenn du denkst, die Rechnung sei falsch?
Prüfe bitte zunächst das Rechnungsdatum und den angegebenen Leistungszeitraum. In vielen Fällen zeigt sich, dass die Rechnung sich auf die noch laufende Vertragsperiode bezieht.
Wenn du unsicher bist, kannst du den genauen Vertragsstatus jederzeit im Kundencenter einsehen.
Unter dem Menüpunkt „Verträge“ findest du die Laufzeit, das nächste Verlängerungsdatum und die gesetzte Kündigungsfrist.
Sollte tatsächlich ein Fehler vorliegen, kontaktiere uns bitte per E-Mail unter hello@mikas.at.
Wir prüfen den Fall individuell und korrigieren gegebenenfalls die Abrechnung. Bitte halte dazu deine Kundennummer und die betroffene Rechnungsnummer bereit, damit die Bearbeitung schneller erfolgen kann.
Was passiert mit deinem Server oder Hosting nach der Kündigung?
Nach Ablauf der Kündigungsfrist wird dein Vertrag automatisch beendet und der Zugang zu deinem Hostingpaket deaktiviert.
Alle gespeicherten Daten, E-Mails und Datenbanken werden gemäß unseren Datenschutzrichtlinien nach einer definierten Aufbewahrungsfrist gelöscht.
Sichere daher rechtzeitig deine Inhalte, bevor der Zugang geschlossen wird.
Domains, die bei uns registriert sind, bleiben bis zum Ende der Laufzeit aktiv. Wenn du sie zu einem anderen Anbieter transferieren möchtest, kannst du den dazugehörigen Authcode jederzeit anfordern. Informationen dazu findest du in unserer separaten FAQ Wie erhalte ich meinen Authcode?.
Hinweis auf gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Einhaltung von Kündigungsfristen ist gesetzlich zulässig und branchenüblich. Auch nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG 2021) sowie der EU-Verbraucherrichtlinie müssen Anbieter ihren Kunden die Leistung bis zum vereinbarten Vertragsende bereitstellen.
Eine sofortige Beendigung des Vertrags ohne Einhaltung der Frist ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei fristloser Kündigung aufgrund schwerwiegender Vertragsverletzungen oder nicht erbrachter Leistungen.
Fazit
Eine Rechnung nach einer Kündigung bedeutet nicht, dass deine Kündigung ignoriert wurde. Sie entsteht aus der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist und der laufenden Abrechnungsperiode.
Nach Ablauf dieser Frist endet der Vertrag automatisch, und du erhältst keine weiteren Rechnungen. Überprüfe im Zweifelsfall den Leistungszeitraum oder kontaktiere den Support – wir helfen dir jederzeit, die Abrechnung nachvollziehbar zu klären.
