FAQ & News

Deine Wissensquelle für Web & WordPress
Im Blog Archiv findest du sämtliche Beiträge zu Webdesign, Hosting, WordPress-Tipps und digitalen Trends. Durchsuche Themen nach Kategorien oder nutze die Übersicht, um genau das zu finden, was dich aktuell interessiert. 

Abmahnung Datenschutzverstöße – was Webseitenbetreiber wissen müssen

Seit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 gilt europaweit ein einheitliches Datenschutzrecht. Für Webseitenbetreiber, Agenturen und Onlineshops bedeutet das: Der Umgang mit personenbezogenen Daten muss jederzeit transparent, rechtmäßig und sicher erfolgen. Verstöße können nicht nur zu empfindlichen Abmahnungen führen, sondern auch zu Bußgeldern in Millionenhöhe.

EU-DSGVO – was sich geändert hat

Die DSGVO stärkt die Rechte von Nutzern und verschärft die Pflichten für alle, die personenbezogene Daten verarbeiten. Bereits die Speicherung oder Verarbeitung von IP-Adressen, Kontaktformulardaten oder Cookies fällt unter die Verordnung. Websitebetreiber sind damit automatisch Verantwortliche im Sinne der DSGVO – unabhängig davon, ob sie die Daten selbst oder über Dienstleister verarbeiten.

Die DSGVO gilt auch für Betreiber außerhalb der EU, wenn sich deren Angebote an europäische Nutzer richten. Die Missachtung kann mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

Datenschutzerklärung rechtskonform gestalten

Jede Website muss über eine aktuelle, vollständige und leicht zugängliche Datenschutzerklärung verfügen. Diese muss alle Verarbeitungen personenbezogener Daten genau beschreiben – gemäß Art. 13 und 14 DSGVO. Besonders wichtig sind:

  • Verarbeitung personenbezogener Daten (Kontaktformulare, Newsletter, Logfiles)
  • Verwendung von Cookies und Trackingtools (z. B. Google Analytics, Meta Pixel)
  • Einsatz von Social Media Plugins oder eingebetteten Diensten (z. B. YouTube, Google Maps)
  • Rechtsgrundlagen der Verarbeitung (Einwilligung, berechtigtes Interesse etc.)
  • Angabe des Verantwortlichen und ggf. des Datenschutzbeauftragten

Bei Websites, die sich an Kinder richten, muss die Datenschutzerklärung laut Art. 12 DSGVO in einer altersgerechten Sprache verfasst werden. Außerdem muss der Hinweis auf Widerrufsrechte und die Speicherdauer aller erhobenen Daten enthalten sein.

Auftragsverarbeitung und Hosting

Wenn personenbezogene Daten auf Servern Dritter gespeichert werden – etwa bei einem Webhoster, Newsletter-Dienst oder Cloud-Anbieter – ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) verpflichtend. Webseitenbetreiber haften gemeinsam mit ihren Dienstleistern für Datenschutzverstöße. Daher sollten Hosting-Anbieter und Agenturen sorgfältig ausgewählt und deren Datenschutzkonformität geprüft werden. Bei MIKAS ISP erhalten Kunden standardmäßig einen AV-Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

Sichere Datenübertragung und Verschlüsselung

Ein zentrales Prinzip der DSGVO ist der Schutz der Vertraulichkeit. Jede Website, die personenbezogene Daten erhebt oder übermittelt, muss ein gültiges SSL-Zertifikat verwenden. Nur die verschlüsselte Übertragung über https:// schützt Besucher vor unbefugtem Mitlesen und ist heute Pflicht. Kontaktformulare, Kundenkonten und Zahlungsseiten ohne SSL stellen einen klaren Datenschutzverstoß dar.

Proaktive Datenschutzmaßnahmen

Webseitenbetreiber sollten Datenschutz nicht als lästige Pflicht, sondern als Qualitätsmerkmal verstehen. Eine datenschutzkonforme Website umfasst:

  • Aktuelle und vollständige Datenschutzerklärung
  • Cookie-Banner mit Opt-in-Funktion (gemäß TTDSG und ePrivacy-Vorgaben)
  • Sichere SSL-Verschlüsselung
  • Protokollierung von Einwilligungen (Consent Log)
  • Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit allen Dienstleistern
  • Regelmäßige Sicherheits- und Datenschutzprüfungen

Auch Datenlecks müssen laut Art. 33 DSGVO binnen 72 Stunden gemeldet werden. Unternehmen sollten daher einen klaren Ablaufplan für den Umgang mit Datenschutzvorfällen festlegen.

Was droht bei Verstößen?

Abmahnungen und Bußgelder sind längst Realität. Besonders betroffen sind Betreiber, die veraltete Cookie-Hinweise, unvollständige Datenschutzerklärungen oder fehlende SSL-Zertifikate verwenden. Behörden können nicht nur finanzielle Strafen verhängen, sondern auch den Betrieb einer Website vorübergehend untersagen. In Österreich ist die Datenschutzbehörde (DSB) für Sanktionen zuständig, in Deutschland die jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten.

ePrivacy-Verordnung – was noch kommt

Die seit Jahren in Vorbereitung befindliche ePrivacy-Verordnung wird voraussichtlich ab 2026 in Kraft treten. Sie konkretisiert die DSGVO speziell für Online-Dienste, Tracking-Technologien und elektronische Kommunikation. Besonders wichtig: Cookies und vergleichbare Technologien dürfen dann nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung gesetzt werden (Opt-in). Webseitenbetreiber sollten ihre Systeme bereits heute auf diese Anforderungen vorbereiten.

Fazit

Die DSGVO und die kommenden Datenschutzgesetze verlangen von Webseitenbetreibern höchste Sorgfalt. Nur wer seine Website technisch und rechtlich auf dem neuesten Stand hält, schützt sich vor Abmahnungen und Bußgeldern. Prüfe regelmäßig deine Datenschutzerklärung, Cookie-Einstellungen und Serverkonfiguration – und sichere so das Vertrauen deiner Besucher.